AGB
1. Geltungsbereich und Anwendbarkeit
1.1. Celina Klestorfer - Digital Office Solutions e.U. (im Folgenden „Unternehmerin“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Unternehmerin und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Unternehmerin schriftlich bestätigt werden.
1.3. Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.5. Die Angebote der Unternehmerin sind freibleibend und unverbindlich. Preisänderungen, Irrtümer sowie Druckfehler vorbehalten.
2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Dienstleistungsvertrag oder durch den konkreten Auftrag des Kunden. Aufträge und nachträgliche Änderungen gelten erst durch die schriftliche Bestätigung der Unternehmerin als angenommen. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Unternehmerin.
2.2. Die Unternehmerin verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Erbringung der vereinbarten Leistungen für einen bestimmten Zeitraum, jedoch nicht zur Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen oder rechtlicheb Erfolges. Die angebotenen Leistungen stellen keine unternehmens-, rechts- oder steuerberatende Tätigkeit dar und ersetzen keine entsprechende Fachberatung.
2.3. Die Unternehmerin ist in der Wahl von Arbeitsort und Arbeitszeit frei und an keinerlei diesbezügliche Vorgaben des Kunden gebunden. Die Leistungserbringung erfolgt - sofern nicht anders vereinbart - ausschließlich virtuell und nicht in den Räumlichkeiten des Kunden.
2.4. Abnahmetermine werden im Projektverlauf einvernehmlich durch die Parteien bestimmt. Die Unternehmerin ist berechtigt, dem Kunden einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen. Sobald die Unternehmerin die Leistung bzw. Teilleistung erbracht hat, wird der Kunde innerhalb von einer Woche eine Funktionsprüfung durchführen und die Unternehmerin über das Ergebnis der Funktionsprüfung, insbesondere über auftretende offensichtliche Mängel, schriftlich unterrichten. Sofern der Kunde der Unternehmerin innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel anzeigt oder die Leistung der Unternehmerin in Gebrauch nimmt, gilt die Abnahme als erteilt. Anlässlich der Funktionsprüfung auftretende, abnahmerelevante Mängel wird die Unternehmerin in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Hiernach ist die betreffende Funktionsprüfung zu wiederholen. Die Abnahme darf nicht verweigert werden wegen unerheblicher Abweichungen der Leistung von der Leistungsbeschreibung.
2.5. Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch die Unternehmerin erforderlich sind. Der Kunde verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang der Unternehmerin enthalten sind.
2.6. Der Kunde wird der Unternehmerin unaufgefordert, zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen sowie sicherstellen, dass sämtliche elektronische Zugänge ordnungsgemäß funktionieren, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind und für Rücksprachen während der Vertragslaufzeit erreichbar sein. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Unternehmerin wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
2.7. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Unternehmerin haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Unternehmerin wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Unternehmerin schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Unternehmerin bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Unternehmerin hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
2.8. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass zur Kommunikation im Rahmen der Vertragsabwicklung auch elektronische Kommunikationsmittel wie WhatsApp, Zoom, Slack oder vergleichbare Dienste genutzt werden dürfen.
2.9. Der Kunde verpflichtet sich, die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Nutzungsbedingungen der zur Leistungserbringung erforderlichen Drittanbieter (z.B. Social Media Kanäle, Kommunikationsdienste, Projektmanagementtools) zu akzeptieren und einzuhalten. Die Unternehmerin übernimmt keine Haftung für etwaige Verstöße des Kunden gegen die Bedingungen dieser Drittanbieter.
2.10. Die Unternehmerin erbringt im Bereich Informationstechnologie ausschließlich Beratungs- und Unterstützungsleistungen, insbesondere:
- IKT-Angebotsbewertungen,
- Beratung bei der Auswahl von bereits am Markt befindlichen System- und Softwarelösungen,
- Unterstützung bei Planung,
- Installation und Betrieb von Software- und Netzwerkmanagement-Produkten,
- Unterstützung bei der Inbetriebnahme und Anwendung von Drittanbieter-Software.
Die Unternehmerin entwickelt und vertreibt keine eigenen Softwarelösungen und installiert keine Hardware. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit und die Gewährleistung der eingesetzten Software- und Hardwareprodukte liegt ausschließlich beim jeweiligen Hersteller oder Anbieter. Die Unternehmerin übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die dauerhafte Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Sicherheit der eingesetzten Drittsoftware oder Drittservices. Die Unternehmerin haftet nicht für Mängel, Fehlfunktionen oder Schäden, die aus der Nutzung von Drittsoftware oder Hardware resultieren, sofern sie ihren Hinweis- und Beratungsverpflichtungen nachgekommen ist.
2.11. Sofern die Dienstleistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden, stellt der Kunde die zur Erbringung der Dienstleistungen durch die Unternehmerin erforderlichen Arbeitsplätze, Infrastruktur sowie allfällige sonst benötigte Ressourcen in erforderlichem Umfang und Qualität unentgeltlich zur Verfügung. Jedenfalls ist der Kunde für die Einhaltung der vom jeweiligen Anbieter geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hard- oder Software verantwortlich.
2.12. Alle dem Kunden von der Unternehmerin überlassenen Unterlagen dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.
3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
3.1. Die Unternehmerin ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
3.2. Sofern die Unternehmerin auf Wunsch des Kunden Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. Die Unternehmerin ist nur für die von ihr selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.
3.3. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Dienstleistungsvertrags aus wichtigem Grund.
4. Termine
4.1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Unternehmerin schriftlich zu bestätigen.
4.2. Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Unternehmerin aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Unternehmerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.3. Befindet sich die Unternehmerin in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Unternehmerin schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Honorar
5.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, entsteht der Honoraranspruch der Unternehmerin für jede einzelne Leistung bereits mit dem beiderseitigen Konsens über den jeweiligen Leistungsumfang. Die Unternehmerin ist berechtigt, das Honorar in Form einer Vorausrechnung in Rechnung zu stellen.
5.2. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar, es gilt die Kleinunternehmerregelung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Unternehmerin für die erbrachten Leistungen Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
5.3. Alle Leistungen der Unternehmerin, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Unternehmerin erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
5.4. Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom Kunden nach tatsächlichem Aufwand erstattet. Die Erstattung der notwendigen Reise-, Nächtigungs- und Verpflegungskosten erfolgt gegen Vorlage der Belege (Kopien).
5.5. Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Unternehmerin - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er der Unternehmerin die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten.
6. Zahlungs- und Lieferbedingungen
6.1. Soweit nicht anders vereinbart, werden Vergütungen von vorgefertigten Leistungspaketen vor der Leistungserbringung, Vergütungen von individuellen Projektaufträgen monatlich nach der Leistungserbringung und fortlaufende Vergütungen monatlich im Voraus verrechnet. Die von der Unternehmerin gelegten Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Fakturenerhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Zahlung, erlöschen allenfalls offene Angebote automatisch und es besteht kein Anspruch auf Leistungserbringung.
6.2. Über die im Paket enthaltenen oder im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Leistungen hinausgehende Stunden oder Zusatzleistungen werden nach angefangener Viertelstunde bzw. nach tatsächlichem Aufwand an den Kunden weiterverrechnet. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Die entsprechende Rechnung wird dem Kunden übermittelt und ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
6.3. Zahlungen sind ausschließlich in Euro und auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Barzahlungen sind ausgeschlossen. Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen werden ausschließlich auf elektronischem Weg per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versendet.
6.4. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Unternehmerin sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
6.5. Weiters ist die Unternehmerin nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
6.6. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Unternehmerin für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
6.7. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Unternehmerin aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Unternehmerin schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
7. Auflösung, Kündigung und Stornierung
7.1. Die Unternehmerin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
7.2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Unternehmerin fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
7.3. Eine Stornierung durch den Kunden bis spätestens 7 Kalendertage vor dem bereits vereinbarten Leistungsbeginn ist kostenfrei. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet. Eine einmalige Terminverschiebung ist bis spätestens 72 Stunden vor Leistungsbeginn kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung ab 7 Tagen, jedoch spätestens 72 Stunden vor Leistungsbeginn, werden 50% des vereinbarten Honorars als Aufwandsentschädigung berechnet. Bei einer Stornierung innerhalb von 72 Stunden vor Leistungsbeginn wird das volle Honorar als Aufwandsentschädigung fällig.
7.4. Im Falle einer Absage oder Terminverschiebung (z.B. wegen Krankheit) durch die Unternehmerin wird nach Möglichkeit ein gleichwertiger Ersatzdienstleister vermittelt oder die vereinbarte Leistung zeitnah nachgeholt.
7.5. Automatisch verlängernde Buchungen können von beiden Vertragsparteien jeweils bis spätestens zum 15. eines Monats zum Ende desselben Monats schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Buchung automatisch um einen weiteren Monat.
8. Kennzeichnung
8.1. Die Unternehmerin ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, ausdrücklichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis). Ebenso ist die Unternehmerin berechtigt, vom Kunden erhaltene Referenzen zu veröffentlichen.
9. Gewährleistung und Schadenersatz
9.1. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Unternehmerin, verdeckte Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
9.2. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Unternehmerin zu. Die Unternehmerin wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Unternehmerin alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Unternehmerin ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Unternehmerin mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.
9.3. Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Unternehmerin ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Unternehmerin haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
10. Haftung
10.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Unternehmerin und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, Datenverluste, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Unternehmerin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
10.2. Jegliche Haftung der Unternehmerin für Ansprüche, die auf Grund der von der Unternehmerin erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Unternehmerin ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Unternehmerin nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Unternehmerin diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
10.3. Eine Haftung für Schäden, die darauf beruhen, dass die Unternehmerin unvollständige oder fehlerhafte Informationen erhalten hat, insbesondere im Rahmen der dem Kunden obliegenden Informations- und Mitwirkungspflichten, ist ausgeschlossen. Schäden, die der Unternehmerin durch fehlerhafte oder schädliche Software entstehen, sind vom Kunden zu ersetzen; die Unternehmerin wird diesbezüglich schad- und klaglos gehalten.
10.4. Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.
10.5. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Unternehmerin. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
11. Datenschutz
11.1. Die Unternehmerin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und gemäß der gesondert zur Verfügung gestellten Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung iSd Art 13 und 14 DSGVO wird dem Auftrag beigelegt.
12. Geheimhaltung
12.1. Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.
13. Anzuwendendes Recht
13.1. Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Unternehmerin und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Unternehmerin. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Unternehmerin die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
14.2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Unternehmerin und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Unternehmerin sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Unternehmerin berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
14.3. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
(Stand 09/2025)
